Aufgrund jüngster Vorfälle mit belastetem Trinkwasser u.a. mit Legionellen, wurden die Untersuchungsregeln für den Betreiber verschärft.

Die Vorgehensweise und Untersuchungspflichten für Betreiber von Trinkwasseranlagen sind in der jeweils gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung geregelt.

Im wesentlichen sind dies:

:: Orientierende Untersuchung

:: Probennahme

:: Weiterführende Untersuchung

:: Gefährdungsanalyse

Wann welche Untersuchung bzw. Prüfung durchzuführen ist, entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung bzw. ergänzenden Hinweisen des Umweltbundesamtes (UBA).