Justinspect bietet Ihnen neben den baurechtlich geforderten Prüfungen auch Dienstleistungen an für die formal keine direkte Prüfpflicht besteht, die aber indirekt z.B. über die Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinie oder den Regeln der Berufsgenossenschaften nachzuweisen sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei den für Ihre technischen Anlagen und Einrichtungen geforderten Abnahmen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.