Raumlufttechnische Anlagen sind technische Einrichtungen die in der Lage sind das Lebensmittel „Luft“ in die zu versorgenden Räume zu leiten und die verbrauchte Luft wieder ins Freie zu führen.

Von besonderer Bedeutung ist bereits bei der Planung einer RLT-Anlage der Einsatz von hygienisch unbedenklichen Materialien. Der Normkonforme Aufbau der RLT-Anlage und die Integration ins Gebäude sowie ein auf die Nutzer angepasste Konditionierung der Atemluft sind ebenfalls unerlässliche Bestandteile zur Einhaltung einer „ausreichend gesundheitlich zuträglichen Atemluft“ (siehe ArbStättV Nr. 3.6).

In regelmäßigen Abständen sind RLT-Anlagen durch Sachverständige auf die o.g. Gesichtspunkte zu überprüfen.

Erstmalig vor Inbetriebnahme

RLT-Anlagen mit Befeuchtung, alle zwei Jahre (wiederkehrend)

RLT-Anlagen ohne Befeuchtung, alle drei Jahre (wiederkehrend)

Wir verweisen an dieser Stelle auf die erweiterte Prüfung von RLT-Anlagen durch Raumluft-Qualitäts-Manager (RLQ).