Das Landesbaurecht fordert bei Erstabnahmen, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend
(i.d.R. nach drei Jahren) eine Prüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen.

Die sicherheitsrelevanten Anlagen werden dabei auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit überprüft.

Die regelmäßigen Wartungen durch Sachkundige werden nicht durch die Sachverständigen Abnahme ersetzt.